In Baden-Württemberg soll der Anteil an PKW mit Elektroantrieb steigen. Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW zu entscheiden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden 1.000 Euro für die Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle).

Wer wird gefördert?

Baden-Württembergische Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft sind. Bei allen Unternehmen muss es sich um kleine und mittlere Unternehmen handeln. Achtung Sonderkonditionen für Kommunalbetriebe, Carsharing-Betreiber, Pflege- und Sozialdienste, Lieferverkehrsdienste, Wach- und Sicherheitsdienste, Medizinischer Dienst!

Fördervoraussetzungen?

  1. Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
  2. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.
  3. Sie können BW-e-Gutscheine für maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bekommen.
Förderinformation der L-Bank gibt es hier