Ab dem 12.04.2021 fördert der BUND den Aufbau von AC- und DC-Normalladeinfrastruktur an Supermärkten, Hotels, Restaurants, kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder.

Mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ möchte die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen. So sollen vornehmlich Supermärkte, Hotels, Restaurants und kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder in den Genuss der Förderung kommen.

Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).

Sie basiert auf der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes Die Förderperiode dauert von 12. April bis 31. Dezember 2021.

Mehr Informationen und Antragstellung unter: BAV – Antragstellung (bund.de).

Link für Förderprogrammdetails

Weitere Informationen, wie mit dem Antrag einzureichende Unterlagen und den Link zum Antragsportal finden Sie zum Start der Antragstellung hier.

Antragsstellung