Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 900 Euro pro Ladepunkt, für Ladestationen an Stellplätzen ohne öffentlichen Zugang und einen Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro bei einer Mindestanzahl von zehn Ladepunkten.
Für dieses Förderprogramm gibt es regionale Ansprechpartner bei Rückfragen: Bayern und Baden-Württemberg Andreas Ronge, Tel. 030-20264-5469, E-Mail: Andreas.Ronge@kfw.de