Als Deutschlands bester und größter E-Mobilitätsanbieter möchte die EnBW, dass ihre Kunden auch in Zukunft von ihren flexiblen und optimalen Nutzung aller Ladepunkte im EnBW HyperNetz profitieren, egal ob in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien oder den Niederlanden.
Um zu vermeiden, dass die Ladesäulen als Dauerparkplätze genutzt werden, führt die EnBW ab dem 2. November 2020 eine Blockiergebühr als zusätzliche Tarifkomponente ein. Das bedeutet: Ab der fünften Stunde Anschlusszeit fallen mit dem aktuell reduzierten Mehrwertsteuersatz (16%) zusätzlich 9,75 Cent für jede weitere Minute an, jedoch maximal 11,70 Euro pro Ladevorgang (Kostenairbag).
Diese zusätzliche Tarifkomponente ist unabhängig von Ihrem EnBW mobility+ Tarif und gilt bei allen Ladevorgängen ab dem 2. November 2020, die Sie über ein EnBW mobility+ Zugangsmedium (App oder Ladekarte) durchführen und die, die vier Stunden Anschlusszeit überschreiten. Die Blockiergebühr ist dann auch Teil Ihres Tarifs.
Aber keine Sorge: Wenn Sie Ladesäulen nicht als Langzeitparkplatz nutzen, ändert sich für Sie nichts. Alle weiteren Tarifbestandteile, wie z.B. die Grundgebühr und die Kilowattstundenpreise Ihres EnBW mobility+ Tarifs bleiben unverändert. Damit Sie auch weiterhin flächendeckend einfach laden können – schnell, überall, zu einem Preis.