In 10-Schritten | Ihre eigene Ladestation

1. Planung der Infrastruktur mit Netzanfrage

Der Anschluss von Ladepunkten am öffentlichen Netz ist genehmigungspflichtig.

In einem Beratungsgespräch klären wir für Sie technische und rechtliche Sachverhalte, fragen den Netzbetreiber an welche Ladeleistung am Hausanschluss realisiert werden kann, beantragen die entsprechende Bereitstellung der Leistungen, hinterfragen Ihr mögliches Ladeverhalten, Planen die gewünschte Infrastruktur und Ladepunkte bis hin zum Energie- bzw. Lastmanagement.

2. Kostenermittlung

Eine genaue Bezifferung von Kosten ist eigentlich nur im Neubau möglich. Bei Renovierung oder Nachrüstung sind es viele unterschiedliche Faktoren die sich auf mögliche Kosten auswirken können.

Keine Immobilie gleicht der anderen. Mal ist die Elektroinstallation völlig veraltet und für die neue Dauerbelastung nicht mehr ausreichend, mal ist der Zählerplatz oder die Elektroverteilung zu klein, mal ist es der Kabelweg der sehr lang oder im Ausbau sehr schwierig sein kann, mal sind es Brandschutzanforderungen die sich negativ auf die Kosten auswirken.

3. Miteigentümer / Vermieter über mögliche Pläne informieren,
Mitstreiter suchen

Der Anschluss von Ladepunkten am öffentlichen Netz ist genehmigungspflichtig.

In einem Beratungsgespräch klären wir für Sie technische und rechtliche Sachverhalte, fragen den Netzbetreiber an welche Ladeleistung am Hausanschluss realisiert werden kann, beantragen die entsprechende Bereitstellung der Leistungen, hinterfragen Ihr mögliches Ladeverhalten, Planen die gewünschte Infrastruktur und Ladepunkte bis hin zum Energie- bzw. Lastmanagement.

4. Analyse und Auswahl der richtigen Ladeinfrastruktur

Die verfügbare Anschlussleistung am öffentlichen Stromnetz der Immobilie ist Dreh und Angelpunkt des Vorhabens. Nach ihr richtet sich die technische Lösung. Unter Umständen muss die Anschlussleistung erhöht oder ein Energie- bzw. Lastmanagement installiert werden, welches sicherstellt, dass es zu keiner Überbelastung des öffentlichen Netzes kommt.

Unser Lastmanagement verteilt die verfügbare Ladeleistung auf die zu ladenden Elektrofahrzeuge. In den meisten Fällen wird ein entsprechendes Lastmanagementsystem notwendig sein, weil die Netze dafür noch nicht ausgelegt sind. Im Falle einer Erhöhung der Anschlussleistung am Hausanschluss erhebt der Energieversorger einen kostenpflichtigen Baukostenzuschuss. Unsere Planung hilft Ihnen bei der Analyse und Auswahl der richtigen Ladeinfrastruktur.

5. Beschlussfassung von Vermietern bzw. Eigentümern einholen

In der Regel finden Eigentümerversammlungen nur einmal im Jahr statt. Deshalb müssen Sie sich gut vorbereiten. Schaffen Sie in Eigentümerversammlungen Transparenz im Hinblick auf die geplante technische Lösung und Kosten, räumen Sie Sicherheitsbedenken aus.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dürfen mehrheitlich keine Bedenken mehr gegen das angestrebte E-Mobility-Projekt bestehen. Anträge zur Tagesordnung können nicht abgelehnt werden, müssen aber fristgerecht eingehen. Die Ladefrist beträgt in der Regel 4 Wochen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

6. Auswahl des Stromanbieters bzw. der Energieversorgung

Die EB-GRUPPE setzt in Punkto Energieversorgung auf den Einsatz von erneuerbaren Energien. Das ist jedoch nicht überall möglich.

Wünschen Sie den Anschluss der Ladeeinrichtung am Wohnungszähler, ist keine separate Abrechnung erforderlich, Sie laden Ihr Elektroauto zum Hausstromtarif.

Wenn jeder in der Gemeinschaft seinen Stromanbieter frei wählen möchte, muss die Ladeeinrichtung einen eigenen Stromzähler erhalten und über den Energieversorger abgerechnet werden. Der Vorteil liegt in den bereits vielen Angeboten von Autostromtarifen.

Sollte das komplette Ladesystem am Hausstrom hängen, weil z.B. Eigenerzeugungsanlagen etc. vorhanden sind, kommt eine Abrechnung über die Hausverwaltung infrage. In diesem Fall muss die Ladeeinrichtung die Möglichkeit bieten, die Ladevorgänge auf die einzelnen Mieter aufzuschlüsseln. Dafür steht ein Lademanagement zur Verfügung. Hierbei ist es wichtig bereits bei der Auswahl der Technik eine Zugangsberechtigung zum Ladepunkt z.B. über einen Schlüssel oder eine Ladekarte zu achten. Damit verhindern Sie eine unerlaubte Fremdnutzung.

Dieses Thema ist äußerst komplex. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

7. Beauftragung und Antrag­stellung beim Versorgungs­netz­betreiber

Die Eigentümerversammlung beauftragt das Projekt. Wir stellen die entsprechenden Anträge beim Versorgungsnetzbetreiber und beginnen mit der Montageplanung. Letzte technische Details werden geklärt. Wir erstellen einen Bauzeitenplan und informieren Sie über den möglichen Beginn der Baumaßnahme.

Wichtig: Der momentane Bauboom hat Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit unserer Hersteller. Kalkulieren Sie mit Lieferzeiten bis zu 6 Wochen.

8. Installation des beauftragten Ladesystems

Nach der Montageplanung wird das Projekt mit unseren Experten in der Praxis umgesetzt. Dabei berücksichtigen wir die entsprechend gültigen DIN und VDE-Normen. Voraussetzungen für eine sichere Installation von Ladestationen und Wallboxen regelt die Norm DIN VDE 0100-722. Welche Eigenschaften die Ladeeinrichtung erfüllen muss, richtet sich maßgeblich nach der gewünschten Stärke des Fahrzeugladestroms.

Über eine Haushalts-Schutzkontaktsteckdose lässt sich nur eine Notladung realisieren („Oma-Ladung“ mit Spezialkabel). Hierbei wird die Stromstärke auf 13 A reduziert, damit die bestehende Installation nicht überlastet wird. Wichtig: Schutzkontaktsteckdosen eignen sich nicht für das dauerhafte Laden von Elektroautos – es besteht Brandgefahr!!!

Elektroautos sollten idealerweise 3-phasig geladen werden und über eine separate Zuleitung von der Hauptverteilung oder vom Zählerschrank verfügen. Aus Brandschutzgründen sollten Elektroautos immer über fest installierte Ladestationen geladen werden. Über feste Ladepunkte profitieren Sie zudem über deutlich kürzere Ladezeiten, einen größeren Komfort und maximale Sicherheit.

9. Inbetriebnahme, Prüfung und Übergabe der Ladelösung

Nach der Installation nehmen wir die Anlage in Betrieb und prüfen zuerst die elektrische Sicherheit. Elektrische Anlagen müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100 Teil 600 geprüft werden. Die Vorgaben gelten auch für die Erweiterung und Änderung einer bestehenden Anlage. Durch die Prüfung ist der Nachweis zu führen, dass die ausgeführte Elektroinstallation den Vorgaben der Norm entsprechen.

Die technische Sicherheit ist durch wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 in regelmäßigen Abständen zu gewährleisten. Zur Ermittlung der Prüfzyklen ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam eine Risikoabschätzung. Üblicher Weise erfolgt diese Prüfung jährlich. Sollte die technische Sicherheit nicht eingehalten werden, so kann die Regulierungsbehörde oder der Netzbetreiber den Betreib von Ladepunkten untersagen.

Mit Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Prüf- und Übergabeprotokoll. Anschließend werden Sie durch unser fachkundiges Personal eingewiesen.

10. Sorgenfrei laden – eine sichere Abrechnung gewährleisten

Nun können Sie Ihr Fahrzeug unbesorgt laden. Durch die frühzeitige Abstimmung des Stromzähl- und Abrechnungskonzept laufen Sie nicht Gefahr Abrechnungsprobleme zu bekommen. Sie profitieren vom eigenen Solarstrom oder einem günstigen Autostromtarif – ganz so wie Sie es wünschen.