Berlin, 06.05.2020. Nachdem die Bundesregierung im November 2019 angekündigt hatte, gesetzliche Regelungen für die Schaffung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge vorzulegen, befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) bereits im Gesetzgebungsverfahren.

Mit der Neuregelung solle unter anderem erreicht werden, dass jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf hat, „dass ihr beziehungsweise ihm auf ihre beziehungsweise seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden“, schreibt die Regierung in ihrer Erklärung.

Gleiches solle auch für Mieter gelten. Darüber hinaus will die Bundesregierung „unnötige Friktionen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht“ abbauen, insbesondere indem die Vorgaben zur Be-triebskostenabrechnung harmonisiert werden.

Bauliche Veränderungen der Wohnanlage sollen einfacher beschlossen werden können, vor allem bei Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemä-ßen Zustand versetzen. Die Rechte von Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, indem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Auch die Möglichkeit, sich von einem Verwalter zu trennen, soll erleichtert werden.

Die Wohnungseigentümerversammlung soll aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Zugleich soll es Wohnungseigentümern er-möglicht werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, indem die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung erlaubt werden.

Den Verwaltungsbeirat will die Regierung dadurch stärken, dass seine Zusammensetzung flexibilisiert und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt wird. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.

Das Streitpotenzial in der Gemeinschaft will die Regierung verringern, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Das soll vor allem für die Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gelten.

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