- Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
- Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Puffer-speicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-fahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
- Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
- WLAN.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.
Der Zuschuss beträgt:
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
> bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
> bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss
> bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
> bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
- Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in
Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.