• Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
  • Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Puffer-speicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-fahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
  • Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
  • Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
  • WLAN.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.

Der Zuschuss beträgt:

  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
    > bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
    > bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss
    > bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
    > bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
  • Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in
    Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
Förderinformationen unter